Nachdem der Pflegeantrag gestellt wurde, folgt der nächste wichtige Schritt: die Ermittlung des Pflegebedarfs durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK).
Schritt 1: Vorbereitung auf den Besuch des MDK
- Nach Einreichung des Antrags setzt sich der MDK mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin für die Begutachtung zu vereinbaren.
- Es ist ratsam, sich auf diesen Besuch vorzubereiten. Notieren Sie die täglichen Herausforderungen und Einschränkungen Ihres Angehörigen. Halten Sie wichtige Unterlagen, wie medizinische Berichte und Medikamentenpläne, bereit.
Schritt 2: Verstehen des Bewertungsprozesses
- Während des Besuchs beurteilt der MDK die Selbstständigkeit und den Pflegebedarf Ihres Angehörigen. Dies geschieht anhand verschiedener Aktivitäten des täglichen Lebens, wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität.
- Die Beurteilung erfolgt auf einer Punkteskala. Je nach Punktzahl wird ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 festgelegt.
Schritt 3: Beurteilungskriterien des MDK kennen
- Der MDK achtet auf die Selbstständigkeit in Bereichen wie Ankleiden, Essen und Toilettengänge. Ebenfalls werden kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen berücksichtigt.
- Mobilität und die Fähigkeit, soziale Kontakte zu pflegen, sind weitere wichtige Beurteilungskriterien.
Schritt 4: Den Begutachtungstermin
- Am Tag des Termins ist es wichtig, dass der MDK ein realistisches Bild der Situation erhält. Stellen Sie sicher, dass alle benötigten Informationen und Dokumente verfügbar sind.
- Sie haben auch das Recht, während der Begutachtung anwesend zu sein und Informationen beizusteuern.
Schritt 5: Erhalt des Pflegegrads
- Nach der Begutachtung gibt der MDK eine Empfehlung ab, welcher Pflegegrad Ihrem Angehörigen zusteht.
- Diese Empfehlung wird an die Pflegekasse weitergeleitet, die dann über den Pflegegrad entscheidet und Sie über das Ergebnis informiert.