Nachdem der Pflegegrad Ihres Angehörigen festgelegt wurde, ergeben sich daraus verschiedene Schritte und Möglichkeiten, die Ihnen und Ihrem Angehörigen zur Verfügung stehen.
Schritt 1: Information über den Pflegegrad
- Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung über den festgelegten Pflegegrad. Dieser Brief enthält auch Informationen zu den zustehenden Pflegeleistungen.
- Der Pflegegrad bestimmt die Höhe des Pflegegeldes und den Umfang der Pflegesachleistungen.
Schritt 2: Entscheidung über Pflegeleistungen
- Je nach Pflegegrad haben Sie Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder eine Kombination aus beidem.
- Pflegegeld ist für die Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen gedacht, während Pflegesachleistungen professionelle Pflegedienste umfassen.
Schritt 3: Organisation der Pflege
- Basierend auf dem Pflegegrad können Sie entscheiden, ob Sie einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen, Pflege durch Angehörige organisieren oder eine Kombination daraus wählen.
- Es gibt auch spezielle Beratungsangebote, die Ihnen helfen, die passenden Dienste und Unterstützungsmöglichkeiten zu finden.
Schritt 4: Nutzung von Pflegehilfsmitteln und Anpassung des Wohnraums
- Abhängig vom Pflegegrad können auch finanzielle Zuschüsse für Pflegehilfsmittel oder Anpassungen im Wohnraum beantragt werden, um die häusliche Pflege zu erleichtern.
- Diese Anpassungen können von technischen Hilfsmitteln bis hin zu Umbaumaßnahmen reichen.
Schritt 5: Regelmäßige Überprüfung und Anpassung des Pflegeplans
- Die Pflegebedürfnisse können sich im Laufe der Zeit ändern. Daher ist es wichtig, regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen des Pflegeplans vorzunehmen.
- Bei Veränderungen des Zustands Ihres Angehörigen können Sie eine erneute Begutachtung beantragen, um den Pflegegrad anzupassen.